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Dienstleistungen für natürliche Personen

Forderungseintreibung in Österreich und Deutschland

Am häufigsten stellen wir für unsere Kunden die Eintreibung von Forderungen sicher, wenn der Schuldner die Slowakische Republik verlässt und seine Geschäftstätigkeit in Österreich oder in Deutschland auszuüben beginnt. Auch im Fall, wenn es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt, wobei der Schuldner eine österreichische oder deutsche Handelsgesellschaft ist.

Rechtsbereiche
Außergerichtliche Forderungseintreibung
Erstellen eines Europäischen Zahlungsbefehls
Gerichtliche Forderungseintreibung in Zusammenarbeit mit einer österreichischen bzw. deutschen Partnerkanzlei
Kommunikation mit der österreichischen bzw. deutschen Partnerkanzlei über den aktuellen Verfahrensstand und anschließend Information des Klienten in Form eines Berichts
Erstellen eines Vorschlags über die Zwangsvollstreckung in Österreich oder Deutschland
Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren in Österreich und Deutschland
Alles was Ihr wissen müsst

Wie das Inkasso in Österreich und Deutschland funktioniert ?

Die außergerichtliche Eintreibung einer Geldforderung besteht aus der Vorbereitung der Aufforderung zur Bezahlung vor der Klage (Mahnschreiben), welche wir an den Schuldner schicken. In der Aufforderung fordern wir den Schuldner zur Bezahlung der Geldforderung unseres Kunden mit einem Hinweis, dass es sich um den letzten Versuch handelt, die Sache außergerichtlich beizulegen, an, und dass wir im Falle der Nichtbezahlung des Schuldbetrags in der festgelegten Frist mit der gerichtlichen Eintreibung der Forderung beginnen werden.

Vor dem Beginn des Gerichtsverfahrens mit einem ausländischen Merkmal (der Schuldner im Ausland) selbst ist der erste wichtige Schritt die Bestimmung:

  • Zuständigkeit des Gerichts = das Gericht welches Staates ist berechtigt, den Anspruch des Gläubigers zu beurteilen
  • Anzuwendendes Recht = also, ob an den Anspruch des Gläubigers das slowakische oder österreichische/deutsche Recht anzuwenden ist