Die Legaldefinition des Geschädigten besagt, dass ihm in strafrechtlich relevanter Weise ein Schaden an der Gesundheit, ein materieller, immaterieller oder anderer Schaden entstanden ist oder dass andere gesetzlich geschützte Rechte und Freiheiten bedroht wurden.
Geschädigter kann nur eine natürliche oder juristische Person oder der Staat sein. Im Strafverfahren ist der Geschädigte eine eigenständige Verfahrensseite.
Man unterscheidet einen Geschädigten, der ein Schadensersatzrecht hat und einen, der kein Recht auf Schadensersatz hat, wohl aber Prozessrechte innehat. Im Verlauf des gesamten Strafverfahrens hat der Geschädigte unterschiedliche Rechte, u.a. auch ein Recht auf Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz.