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Dienstleistungen für DE/AT Klienten

Forderungseintreibung

Wir treiben Forderungen aus Geschäftstätigkeit ein, aber auch Forderungen, die aus Darlehen zwischen natürlichen Personen entstehen. Wir wählen stets eine Vorgehensweise, die dem individuellen Fall gerecht wird. Die Zusammenarbeit mit dem Klienten beginnt mit der Unterzeichnung des Mandatvertrages. Anschließend gehen wir so vor, dass die Rechte des Klienten in möglichst kurzer Zeit geltend gemacht werden können.

Rechtsbereiche
Ausarbeitung und Stellung eines Antrags auf Ausgabe eines Zahlungsbefehls
Ausarbeitung und Einreichung einer Einwendung gegen den Zahlungsbefehl
Vertretung des Kunden im Mahnverfahren
Ausarbeitung und Stellung eines Antrags auf Durchführung der Zwangsvollstreckung
Vertretung des Kunden im Zwangsvollstreckungsverfahren
Alles was Ihr wissen müsst

Gerichtliche Forderungseintreibung und Zwangsvollstreckung

Bei der gerichtlichen Forderungseintreibung gehen wir systematisch vor. Im Namen des Klienten erstellen wir die erforderlichen Dokumente und reichen folgendes ein:

  1. Antrag (Klage) auf Zahlung im sog. verkürzten gerichtlichen Verfahren – Das Gericht kann (muss aber nicht) innerhalb von 10 Tagen einen Zahlungsbefehl im verkürzten Verfahren herausgeben. Dies gilt für den Fall, dass der Kläger die Tatsachen, von denen er ausgeht, hinreichend schlüssig darlegt. Der Antrag auf Herausgabe eines Zahlungsbefehls wird auf einem vorgedruckten Formular eingereicht.
  2. Klage (Antrag) auf Zahlung im sog. Mahnverfahren – Hierbei geht es um eine vergleichsweise neue Form der Forderungseintreibung, die nur auf elektronischem Wege durchgeführt werden kann. Örtlich zuständig ist stets das Kreisgericht Banská Bystrica. Der Vorteil dieses Verfahrens ist eine Zeit- und Geldersparnis, da die Gerichtsgebühren stets nur die Hälfte der in der Gebührenordnung angesetzten Gebühren betragen. Der Zahlungsbefehl im Mahnverfahren wird vom Gericht innerhalb von 10 Tagen ausgegeben, vorausgesetzt, dass die Gerichtsgebühren entrichtet wurden und die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind. Anschließend kann der Beklagte (Antragsgegner) innerhalb einer 15-tägigen Frist nach Zustellung des Zahlungsbefehls entweder Widerspruch einlegen, oder aber dem Kläger den geltend gemachten Anspruch inklusive der Nebenforderungen und Prozesskosten zahlen.
  3. Klage (elektronisch über das Portal e-Klagen) beim örtlich zuständigen Gericht

Umgehend nach Erhalt des rechtskräftigen Titels (Urteil, Zahlungsbefehl, Vergleich, notarielles Protokoll u.a.) machen wir die Ansprüche unseres Klienten als Berechtigtem im Vollstreckungsverfahren geltend.