Bevor Sie Ihre Geschäftstätigkeit in der Slowakei beginnen, unterstützen wir Sie dabei, die richtige Gesellschaftsform für Ihr konkretes Vorhaben auszusuchen.
Bevor Sie Ihre Geschäftstätigkeit in der Slowakei beginnen, unterstützen wir Sie dabei, die richtige Gesellschaftsform für Ihr konkretes Vorhaben auszusuchen.
Die GmbH (s.r.o. oder spol. s r.o.) ist die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in der Slowakei.
Das Mindest-Stammkapital beträt 5.000 EUR, in der Praxis ist es jedoch nicht notwendig, diese Summe sogleich bei der Gründung aufzubringen und einzuzahlen.
Die Verpflichtung, das Stammkapital einzuzahlen, ist rein deklaratorisch, d.h., dass die Einzahlung der Summe lediglich durch den Verwalter des Stammkapitals bestätigt wird.
Nach erfolgter Gründung wird das Stammkapital im Gesellschaftsvermögen geführt.
Haftung: Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur Höhe des Stammkapitals. Hinsichtlich des Schutzes des Privateigentums ist diese Gesellschaftsform daher die geeignetste.
Diese Gesellschaftsform wird in der Slowakei sehr selten benutzt.
Hier wird das Mindest-Stammkapital nicht bestimmt.
Haftung: Die Gesellschafter dieser Handelsgesellschaft haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen.
Hierbei handelt es sich um eine sog. gemischte Handelsgesellschaft, bei der es zwei Kategorien von Gesellschaftern gibt, die Komplemäntere und Kommandisten. Die Gesellschaft muss aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen.
Ein Stammkapital in Höhe von mindestens 250 EUR müssen lediglich die Kommanditisten einzahlen. In Haftungsfragen gilt folgendes: Die Komplemtentäre haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen, die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer eingezahlten Einlage. Für die Kommanditgesellschaft treten nach außen nur die Komplementäre auf. Sie handeln also als das sog. Statutarorgan der Gesellschaft.
! Vorsicht: Das Handelsgesetzbuch erlaubt, dass der Komplementär einer KG (k.s.) auch z.B. eine GmbH (s.r.o.) sein kann, wodurch der Komplementär für Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
Der Charakter der Aktiengesellschaft kann privat- oder öffentlichrechtlich sein. Das Grundkapital muss mindestens 25.000 EUR betragen.
Bei ihrer Gründung müssen mindestens 30% dieser Summe eingezahlt worden sein.
Der Aktionär haftet nicht für die Verbindlichkeiten der AG.
Eine Zweigniederlassung (einer ausländischen Gesellschaft) hat in der Slowakei keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann daher nicht in eigenem Namen Rechte und Pflichten erwerben und Rechtsgeschäfte vornehmen.
Eine Zweigniederlassung hat jedoch eine Arbeitsrechtsfähigkeit. Dies bedeutet, dass sie als Arbeitgeber auftreten kann, es sei denn, die (ausländische) Muttergesellschaft tritt selbst als Arbeitgeber auf.
Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften sind Buchführungseinheiten, die zur Buchführung und zum Jahresabschluss verpflichtet sind.
Mit der Eintragung im Handelsregister erlangt die Zweigniederlassung das Recht, in der Slowakei unternehmerisch tätig zu werden. Ausländische Personen, die befähigt sind, in der Slowakei unternehmerisch tätig zu sein, werden wie Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuchs behandelt. Die im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung ist zur doppelten Buchführung verpflichtet (§§ 35 ff. Slowak. HGB). Der Jahresabschluss muss im Jahresabschlussregister hinterlegt werden. Dieser Teil des Registers ist nicht öffentlich.
Wir bieten eine komplexe Beratung zum Thema Mehrwertsteuerregistrierung Ihres Unternehmens an, die beinhaltet: Vorbereitung der gesamten Dokumentation, Einreichen des Antrags beim zuständigen Finanzamt, Vertretung vor dem Finanzamt während des gesamten Registrierungsverfahrens (mündliche Verhandlung) bis zur Ausgabe der Bescheinigung über die Registrierung.