Die Vorgehensweise bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Österreich weicht ziemlich von der Vorgehensweise bei der Gründung einer Gesellschaft s. r. o. in der Slowakei ab. Wir bieten Ihnen unsere rechtliche Unterstützung für den gesamten Ablauf an; bei Bedarf helfen wir auch gerne mit der Errichtung eines virtuellen Sitzes in Österreich.
Der Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Die Wahl des Gesellschafters wirkt sich auf die Endbesteuerung der österreichischen GmbH aus.
Ein unbescholtener EU-Bürger kann ohne weiteres zum Geschäftsführer einer österreichischen GmbH bestellt werden, und zwar unabhängig von seiner ständigen Wohnsitzanmeldung. Dies bedeutet, dass z.B. ein unbescholtener slowakischer Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Bratislava die notwendigen Qualifikationen für eine Position in der GmbH besitzt.
Über die Gründung der GmbH ist in der Republik Österreich ein Notariatsakt zu errichten, der zwingend enthalten muss: Firmenname, Sitz, Bezeichnung des Gesellschafters, Stammkapital (EUR 10.000, davon 50% eingezahlt mit Banküberweisung auf Treuhandkonto Notar), Geschäftsführer.
Je nach dem beabsichtigten Unternehmensgegenstand wird dem Unternehmen anschließend ein Gewerbeschein ausgestellt.
Wenn der Gründer der GmbH der deutschen Sprache nicht mächtig ist, gibt es 2 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Offizielle Anwesenheit eines Dolmetschers beim Notariat, wofür eine Gebühr erhoben wird (der Betrag ist direkt beim Notariat zu entrichten),
Möglichkeit 2
Der Gründer erteilt vor dem Notar eine spezielle Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift an unser Berater in Österreich .
Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt EUR 10.000,00, wobei der Gesellschafter bei Gründung einen Mindestbetrag von EUR 5.000,00 auf das Bankkonto der Gesellschaft einzahlen muss.
Der erste Schritt zur Gründung einer GmbH ist der Besuch eines Notars oder eines Rechtsanwalts und die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags. Der Gesellschaftsvertrag wird von der österreichischen Bank benötigt, bei der das Kapital eingezahlt werden soll. Die Bank stellt eine Bescheinigung aus, die der Notar benötigt, um die Eintragung in das Handelsregister zu beantragen. Wenn der Antrag auf Eintragung eingereicht wird (in der Regel innerhalb einer Woche), ist die GmbH gegründet. Die GmbH wird durch die Eintragung in das Firmenbuch gegründet.
Bei einer GmbH ist eine Prüfung erforderlich, wenn die Gesellschaft zwei der drei oben genannten Kriterien überschreitet:
– Höhe der Aktiva: 4,84 Mio. EUR,
– Jahresumsatz: 9,68 Mio. EUR,
– durchschnittliche Zahl der Beschäftigten: 50.
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass der Jahresabschluss (Bilanz) des Unternehmens neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsgericht veröffentlicht werden muss. Unterlässt ein Unternehmen die Veröffentlichung des Jahresabschlusses, werden das Unternehmen und jeder Geschäftsführer des Unternehmens automatisch mit einer Geldstrafe belegt.