Wir beraten Sie kompetent zum Thema Arbeitsrecht und Beschäftigung von Arbeitnehmern. Das Arbeitsrecht ist zum überwiegenden Teil im slowakischen Arbeitsgesetzbuch verankert (Gesetz Nr. 311/2001 Slg.).
Wir beraten Sie kompetent zum Thema Arbeitsrecht und Beschäftigung von Arbeitnehmern. Das Arbeitsrecht ist zum überwiegenden Teil im slowakischen Arbeitsgesetzbuch verankert (Gesetz Nr. 311/2001 Slg.).
Unseren Klienten bieten wir folgende Leistungen:
Sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehner können das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden. Die Kündigung muss schriftliche erfolgen und der anderen Partei zugehen. Andernfalls ist sie nicht gültig.