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Dienstleistungen für DE/AT Klienten

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie kompetent zum Thema Arbeitsrecht und Beschäftigung von Arbeitnehmern. Das Arbeitsrecht ist zum überwiegenden Teil im slowakischen Arbeitsgesetzbuch verankert (Gesetz Nr. 311/2001 Slg.).

Rechtsbereiche
Ausarbeitung des Arbeitsvertrags
Ausarbeitung verschiedener Nachträge
Mitteilung über die Beendung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit
Konsultationen zur Entsendung der Arbeitnehmer ins Ausland
Vertretung in arbeitsrechtlichen Streiten
Alles was Ihr wissen müsst

Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Unseren Klienten bieten wir folgende Leistungen:

  1. Begründung von Arbeitsverhältnissen (Vorbereitung von Arbeitsverträgen): Ein Arbeitsverhältnis wird in der Regel durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Exemplar des Arbeitsvertrags auszuhändigen.
  2. Beendigung von Arbeitsverhältnissen (durch Kündigung, einvernehmliche Kündigung, sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses (fristlose Kündigung))

Kündigung durch den Arbeitgeber

Sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehner können das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden. Die Kündigung muss schriftliche erfolgen und der anderen Partei zugehen. Andernfalls ist sie nicht gültig.