Die eheliche Gütergemeinschaft bedeutet die Gemeinschaft der Eigentumsrechte der Eheleute an Sachen, die die Eheleute während der Ehe erworben haben.
Die eheliche Gütergemeinschaft bedeutet die Gemeinschaft der Eigentumsrechte der Eheleute an Sachen, die die Eheleute während der Ehe erworben haben.
Gegenwärtig kann im Sinne der gültigen Legislative der SR die eheliche Gütergemeinschaft in drei Arten auseinandergesetzt werden: