Das Erben stellt eine universelle Art des Vermögensübergangs im Falle des Todes einer natürlichen Person an ihre Rechtsnachfolger (die Erben) dar. Erben darf man nur nach einer natürlichen Person. Im Sinne der gültigen slowakischen Gesetze ist nur sog. Erben aus dem Gesetz und Erben aus dem Testament möglich.