Die außergerichtliche Eintreibung einer Geldforderung besteht aus der Vorbereitung der Aufforderung zur Bezahlung vor der Klage (Mahnschreiben), welche wir an den Schuldner schicken. In der Aufforderung fordern wir den Schuldner zur Bezahlung der Geldforderung unseres Kunden mit einem Hinweis, dass es sich um den letzten Versuch handelt, die Sache außergerichtlich beizulegen, an, und dass wir im Falle der Nichtbezahlung des Schuldbetrags in der festgelegten Frist mit der gerichtlichen Eintreibung der Forderung beginnen werden.
Vor dem Beginn des Gerichtsverfahrens mit einem ausländischen Merkmal (der Schuldner im Ausland) selbst ist der erste wichtige Schritt die Bestimmung:
- Zuständigkeit des Gerichts = das Gericht welches Staates ist berechtigt, den Anspruch des Gläubigers zu beurteilen
- Anzuwendendes Recht = also, ob an den Anspruch des Gläubigers das slowakische oder österreichische/deutsche Recht anzuwenden ist