Die Vorgehensweise bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Österreich weicht ziemlich von der Vorgehensweise bei der Gründung einer Gesellschaft s. r. o. in der Slowakei ab. Bei Ein- und Mehrpersonengesellschaften muss das Stammkapital der Gesellschaft mindestens eine Höhe von 10 000 EUR haben. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Gründung der Gesellschaft auf das Bankkonto den Betrag mindestens in Höhe der Hälfte des Stammkapitals einzulegen. (min. 5 000 EUR; von der Bank erfolgt nach Gutschrift eine §10 Bestätigung, dass das Kapital vorhanden ist, diese Bestätigung wird im Original dem Notar überreicht)
Die wichtige Aufgabe im Prozess der Gründung der Gesellschaft hat der Notar. Ohne Notar kann in Österreich keine GmbH Gründung erfolgen.
In Österreich ist die Anmeldung des Gewerbes (Lizenz) erst nach der Eintragung der Firma im Register möglich. Der Gewerbeinhaber (Lizenzgeber) für die österreichische GmbH kann bei den meissten Gewerben seinen Wohnsitz in der Europäischen Union behalten.