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Dienstleistungen für Unternehmen

Gründung von Handelsgesellschaften und Zweigniederlassungen

Wir werden Ihnen eine komplexe Rechtshilfe bei der Gründung einer neuen Handelsgesellschaft oder Zweigniederlassung gewähren.

Rechtsbereiche
Vorbereiten der Unterlagen zur Gründung von Handelsgesellschaften und Zweigniederlassungen
Gewerbeanmeldungen im Gewerberegister
Eintragung von Zweigniederlassungen im Handelsregister
Beantragung der Steuernummer (DIČ) – Registrierung zur Einkommenssteuer
Komplexe Beratung von Beginn an bis zur Eintragung der Zweigniederlassung
Alles was Ihr wissen müsst

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (s. r. o.)

Am häufigsten werden bei uns Gesellschaften mit beschränkter Haftung (s. r. o.) gegründet. Es handelt sich zugleich um eine am häufigsten genutzte Form einer Handelsgesellschaft. Das Hauptmerkmal dieses Typs der Kapitalgesellschaft ist die Haftung der Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Einlagen, diese Einlagen bilden das Stammkapital der Gesellschaft und müssen noch vor der Entstehung der Gesellschaft selbst eingezahlt werden.

Wie verläuft die Gründung einer Handelsgesellschaft?

  1. Der Kunde füllt einen kurzen und einfachen Fragebogen aus.
  2. Später werden alle zur Gründung der Gesellschaft erforderlichen Dokumente vorbereitet, die unterzeichnet werden müssen.
  3. Das Ergebnis ist eine im Gewerbe-, im Handelsregister und beim Steueramt registrierte Gesellschaft. Das Bedeutet, dass sie Gesellschaft schon eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt haben wird.

Die Einreichung wird bei uns elektronisch gemacht, wodurch man an der Verwaltungsabgabe 50% erspart, also der Kunde bezahlt z. B. bei der s. r o. anstatt der Verwaltungsabgabe von 300 EUR nur 150 EUR für den Handelsregister, für das Gewerberegister kostet das 0 EUR (freies Gewerbe).

Gründung von Zweigniederlassungen

Der Vorteil einer Zweigniederlassung einer ausländischen Person ist, dass es nicht notwendig ist, ein Kapital einzulegen.

  • Die Zweigniederlassung einer ausländischen Person verfügt über keine Rechtssubjektivität und alle ihren Handlungen werden im Namen der Mutter (der ausländischen Muttergesellschaft) vorgenommen.
  • Die Zweigniederlassung wird durch ihren Leiter, also Leiter der ausländischen Person geleitet. Der Leiter kann nur eine natürliche Person (ein EU-Bürger) oder ein Bürger aus einem OECD-Land oder eine natürliche Person mit der Bewilligung zum Daueraufenthalt auf dem Gebiet der Slowakischen Republik sein.
  • Die Zweigniederlassung der ausländischen Person braucht eine Gewerbebefugnis und auch eine zugeteilte Steueridentifikationsnummer (DIC), es ist also die Registrierung beim Steueramt erforderlich.