Wir werden Ihnen eine komplexe Rechtshilfe bei der Gründung einer neuen Handelsgesellschaft oder Zweigniederlassung gewähren.
Wir werden Ihnen eine komplexe Rechtshilfe bei der Gründung einer neuen Handelsgesellschaft oder Zweigniederlassung gewähren.
Am häufigsten werden bei uns Gesellschaften mit beschränkter Haftung (s. r. o.) gegründet. Es handelt sich zugleich um eine am häufigsten genutzte Form einer Handelsgesellschaft. Das Hauptmerkmal dieses Typs der Kapitalgesellschaft ist die Haftung der Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Einlagen, diese Einlagen bilden das Stammkapital der Gesellschaft und müssen noch vor der Entstehung der Gesellschaft selbst eingezahlt werden.
Die Einreichung wird bei uns elektronisch gemacht, wodurch man an der Verwaltungsabgabe 50% erspart, also der Kunde bezahlt z. B. bei der s. r o. anstatt der Verwaltungsabgabe von 300 EUR nur 150 EUR für den Handelsregister, für das Gewerberegister kostet das 0 EUR (freies Gewerbe).
Der Vorteil einer Zweigniederlassung einer ausländischen Person ist, dass es nicht notwendig ist, ein Kapital einzulegen.