Sie haben vor, in der Slowakei Personal einzustellen? Unsere Berechnung hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die anfallenden Kosten zu erhalten.
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Brutto-Monat-Lohn/Gehalt Der/das Mindestlohn/Gehalt beträgt 580 EUR | EUR |
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Kinderanzahl Anzahl der unterhaltsberechtigten unversorgten Kinder | |
davon bis 6 Jahren | |
Geltendmachung des Steuerfreibetrags Der Steuerfreibetrag wird / wird nicht geltend gemacht | |
Satz | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |
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Gesundheitsversicherung | 4% / 10% | EUR | EUR |
Sozialversicherung | |||
Krankenversicherung | 1.4% / 1.4% | EUR | EUR |
Altersversicherung | 4% / 14% | EUR | EUR |
Invalidenversicherung | 3% / 3% | EUR | EUR |
Arbeitslosenversicherung | 1% / 1% | EUR | EUR |
Garantiefonds | 0% / 0.25% | EUR | EUR |
Reservefonds | 0% / 4.75% | EUR | EUR |
Unfallversicherung | 0% / 0.8% | EUR | EUR |
Sozialversicherung gesamt | 9.4% / 25.2% | EUR | EUR |
Beiträge gesamt | 13.4% / 35.2% | EUR | EUR |
Einkommensteuer | |||
Steuerbemessungsgrundlage | EUR | ||
Monats-Steuerfreibetrag | 367.85 EUR | ||
Monatssteuerbemessungsgrundlage vor Steuern | EUR | ||
Einkommensteuer | 19% | EUR | |
Kinder-Steuerbonus | EUR | ||
Netto-Monats-Lohn/Gehalt | EUR | ||
Lohnkosten des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer Gesamtarbeitskosten | EUR |
Der Bruttolohn versteht sich vor Steuern und Abgaben für die Sozial- und Krankenversicherung. Im Arbeitsvertrag wird stets der Bruttolohn angegeben. Durch Abzug von Steuern und der gesetzlichen Abgaben entsteht der Nettolohn, der dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Die Kosten des Arbeitgebers setzen sich zusammen aus dem Bruttolohn und die gesetzlichen Abgaben durch den Arbeitnehmer.
Das Arbeitsverhältnis wird mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer wesentliche Tatsachen zu vereinbaren, wie:
Beurteilung der Gültigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrags, Beurteilung der Gültigkeit der im Arbeitsvertrag verwendeten Rechtsinstitute, wie z. Wettbewerbsklausel, Lohnabzüge, materielle Haftung des Arbeitnehmers usw.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nur aus den in der Bestimmung § 63 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegten Gründen kündigen, und zwar:
Der Kündigungsgrund ist in der Kündigung dahingehend abzugrenzen, dass dieser mit einem anderen Kündigungsgrund nicht verwechselt werden kann, andernfalls ist die Kündigung ungültig. Der Kündigungsgrund darf nachträglich nicht geändert werden.
Bei der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftliche Form erforderlich ist. Die Vereinnbarung muss die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalten, sofern der Arbeitsnehmer dies verlangt, oder wenn das Arbeitsverhältniss durch Vereinbarung aus den follgenden Gründen beendet wurde:
Der Abeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ausnahmweise sofortig beenden, und zwar nur dann, wenn der Arbeitnehmer
Als wesentliche Verletzung der Arbeitsdisziplin wird unter anderem Folgendes betrachtet: nicht entschuldigte Abwesenheit vom Dienst in Dauer von 2 und mehr Tagen, Erscheinen am Arbeitsplatz unter Alkoholeinfluss, verschuldete Verletzung der Sicherheitsvorschriften, usw.